Allgemeine Bedingungen für Rücksendungen zur Gutschrift
1. Voraussetzungen
Der Liefertermin kann belegt werden und ist nicht älter als 6 Wochen.
Die Rücklieferung wird durch den Kunden vorangekündigt und durch Balluff freigegeben.
Die Ware ist in Originalverpackung und somit in einem wiederverkaufsfähigen Zustand. Eingeschweißte und/oder versiegelte Produkte müssen sich in ungeöffnetem Zustand befinden.
Die Ware wurde in der Schweiz gekauft.
Es handelt sich um Katalogprodukte.
2. Ausschlüsse
Folgende Materialien sind von einer Rücklieferung ausgeschlossen:
Konfigurierbares und auftragsbezogen hergestelltes Material (KMAT)
Modifikationen (MOD)
Kundenspezifische Produkte
Sicherheitsprodukte
Klebe-Labels, generell Produkte, die eine begrenzte Lagerfähigkeit haben
3. Rahmenbedingungen
Ohne vorherige Absprache mit und Zustimmung durch Balluff wird eine Rücksendung abgelehnt.
Rücknahme und Rücksendung erfolgt unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die abschließende Beurteilung obliegt Balluff.
4. Kosten und Aufwendungen
Im Falle einer durch Balluff verursachten Falschlieferung oder Überlieferung erstatten wir den Warenwert zu 100%.
Für Rücksendungen aus anderen Gründen mit einem Netto-Warenwert von kleiner 150.- CHF erfolgt grundsätzlich keine Gutschrift.
Für Rücksendungen aus anderen Gründen mit einem Netto-Warenwert von größer 150.- CHF erstatten wir den Warenwert abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr für die Überprüfungs- und Wiedereinlagerungsaufwendungen.
Transport- und Versicherungskosten werden grundsätzlich nur für Waren im Rahmen der Gewährleistung erstattet.
Kosten und Aufwendungen für Rücksendungen von abgelehnten Waren trägt grundsätzlich der Kunde.
Bei nicht angekündigter bzw. nicht freigegebener Ware behält sich Balluff das Recht vor, die dadurch entstandenen Aufwendungen nach der aktuell gültigen Service-Preisliste in Rechnung zu stellen.