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Compliance

Ethisch einwandfreies und dem geltenden Recht entsprechendes Handeln ist ein zentraler Teil unseres Werteverständnisses innerhalb der Balluff Gruppe.

Prinzipien wie Integrität, Rechtschaffenheit und die unbedingte Achtung der Würde des Menschen sind für uns selbstverständlich und daher Grundlage und Maßstab für unser gesamtes Geschäftsgebaren. Dies dient nicht nur dem Schutz unserer Stakeholder, sondern auch der Bewahrung eigener Interessen.

Durch die Etablierung von Compliance Management Prozessen und der Einführung von darauf aufbauenden Maßnahmen sorgen wir für die Einhaltung von externen und internen rechtlichen Vorgaben durch Balluff und die für Balluff handelnden Personen.


Balluff Code of Conduct und Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Mit Unterzeichnung des ZVEI/VDMA Code of Conduct haben wir die Grundprinzipien unseres Handelns festgelegt, deren Beachtung wir von unseren Mitarbeitenden weltweit aktiv einfordern. Die Inhalte gelten in allen Niederlassungen und Geschäftseinheiten unseres Unternehmens.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir das gleiche Grundverständnis. Rechte zugunsten Dritter sollen damit nicht begründet werden.

In unserer Grundsatzerklärung beschreiben wir, wie wir unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte nachkommen.


Hinweisgebersystem

Der erste Ansprechpartner für die Mitarbeitenden ist und bleibt der direkte Vorgesetzte. Weitere Anlaufstellen können die Geschäftsführung, die Personalabteilung oder der Betriebsrat sein.

Die Abteilung Legal & Compliance dient darüber hinaus als offizieller Ansprechpartner bei Fragen rund um den Balluff Code of Conduct oder weitere Compliance betreffende Themenfelder.

Ein wesentliches Element unseres Compliance Management Prozesses ist die Einrichtung eines globalen Hinweisgebersystems. Unser elektronisches Hinweisgebersystem „Balluff Integrity Line“, das eine geschützte Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und dem Balluff Compliance Team sicherstellt, ist in mehreren Sprachen verfügbar und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zu erreichen. Jeder Hinweisgeber kann sich frei entscheiden, ob eine Meldung im eigenen Namen oder vollständig anonym abgegeben wird.            

Alle Mitarbeitenden wie auch unsere Geschäftspartner sowie weitere externe Stakeholder haben die Möglichkeit, Hinweise über Verstöße an folgende Stellen abzugeben:


Balluff Integrity Line

Hinweis geben

Balluff Compliance E-Mail

[email protected]  

Balluff Compliance Hotline

+49 800 3800 999

(Mo.-Fr. 9-17h, verfügbar in Deutsch und Englisch)

Balluff Compliance Officer

Geronimo Fritsch, Global Head of Legal & Compliance
Email: [email protected]

Per Brief

Balluff GmbH

Legal & Compliance  (z. H. Geronimo Fritsch)

Schurwaldstraße 9

73765 Neuhausen auf den Fildern


Meldewege und Verfahrensabläufe

Die Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang und eine Rückmeldung an den Hinweisgeber nach spätestens 3 Monaten erfolgen durch das Balluff Compliance Team.

Die weitere Abstimmung mit dem Hinweisgeber während des Ermittlungsverfahrens erfolgt durch das Fallbearbeitungsteam gemäß strengen Datenschutzanforderungen.

Es werden mit Abschluss des Verfahrens geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen und, soweit erforderlich und angemessen, die Risikoanalyse als auch Präventionsmaßnahmen entsprechend angepasst.

Die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Das Hinweisgebersystem steht zum Empfang und Bearbeitung von tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen zur Verfügung, nicht jedoch für allgemeine Beschwerden.

Wir begrüßen es, wenn Hinweisgeber zunächst unser Hinweisgebersystem nutzen, um uns die Möglichkeit zur Klärung und Abhilfe zu geben. Sollte einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden, bleibt es Mitarbeitenden und externen Stakeholdern unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.


Archivierung und Löschkonzept

Daten werden innerhalb von maximal 6 Monaten ab Ende der Fallbearbeitung bzw. Festlegung der Maßnahmen archiviert.

Eine automatische Löschung erfolgt üblicherweise 200 Tage nach Archivierung.

Längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben von einer Löschung unberührt.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind für Sie da.

Sie haben mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.


Balluff GmbH

Schurwaldstraße 9
73765 Neuhausen a.d.F.